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06.06.2019; 15:44 Uhr
Schweiz modernisiert Urheberrecht ohne Leistungsschutzrecht
Bundesrat soll Entwicklung in der EU verfolgen und analysieren

Der Schweizer Ständerat hat der Reform des Urheberrechts zugestimmt. Auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wird die Schweiz jedoch vorerst verzichten. 

Zunächst fand der Vorschlag, ein Leistungsschutzrecht zu integrieren, in der vorberatenden Ständerats-Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Zustimmung, doch im Frühjahr lehnte der Ständerat die Vorlage der Kommission ab (vgl. Meldung vom 14. März 2019). Eine erneute und nähere Prüfung durch die Kommission ergab, dass ein Leistungsschutzrecht sogar kontraproduktiv sein könnte (vgl. Meldung vom 1. Mai 2019).

Diesem Kommissionsentscheid folgte der Schweizer Ständerat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2019. Gleichzeitig beauftragte er den Bundesrat, die Entwicklungen nach der Umsetzung der Urheberrechtsmodernisierung in der EU zu verfolgen und insbesondere die Situation der Verleger und Medienschaffenden vertieft zu analysieren.

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