mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.06.2019; 17:54 Uhr
LG Düsseldorf: Schauspielhaus Düsseldorf unterliegt in Rechtsstreit gegen Tonkünstler
Recht an der bühnenmäßigen Darstellung verletzt

Mit Urteil vom 12. Juni 2019 hat das LG Düsseldorf entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf nicht befugt ist, die von einem Tonkünstler für ein anderes Theaterhaus komponierte und arrangierte Musik im eigenen Haus zu verwenden. Das Schauspielhaus Düsseldorf hat es demnach zu unterlassen, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu der »Der Idiot« aufzuführen (Az.: 12 O 263/18 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Der Pressemitteilung des Gerichts zufolge hatte der Tonkünstler Mir-Ali im Jahr 2015 die Musik zu dem Bühnenstück »Der Idiot« für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der von Mir-Ali komponierten Musik. Für die Spielzeit 2016/2017 zahlte das Schauspielhaus Düsseldorf dem Tonkünstler eine pauschale Vergütung. Für die weiteren Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 verweigerte das Schauspielhaus jedoch unter Hinweis auf seine Zahlungen an die GEMA weitere Zahlungen. Mir-Ali sah mit den Aufführungen seine Urheberrechte verletzt. 

Nach Auffassung des LG Düsseldorf sei die von dem klagenden Tonkünstler komponierte Musik ein Werk der Tonkunst, das im Rahmen der Inszenierung von »Der Idiot« des Schauspielhauses Dresden gem. § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt werde. Demzufolge habe das Schauspielhaus Düsseldorf von der GEMA keine Nutzungsrechte erwerben können. Denn nach dem Berechtigungsvertrag der GEMA könnten zwar Musikrechte, aber keine Rechte an der bühnenmäßigen Aufführung erworben werden. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6227:

https://www.urheberrecht.org/news/6227/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.