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24.09.2019; 22:33 Uhr
Spiegel-TV-Beitrag »Saarbrooklyn« verstößt nicht gegen journalistische Grundsätze
Landesmedienanstalt weist Programmbeschwerde zurück

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer Sitzung am 19. September 2019 die Programmbeschwerde der saarländischen Landeshauptstadt gegen den umstrittenen »Spiegel-TV«-Beitrag »Saarbrooklyn« zurückgewiesen.

Die Stadt Saarbrücken sah sich durch den am 15. Juli 2019 ausgestrahlten Beitrag stark verzerrt dargestellt. 

Der Beitrag, der soziale und gesellschaftliche Probleme in Saarbrücken thematisiert, entspreche »den anerkannten journalistischen Grundsätzen« und verstoße nicht gegen programmliche Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags, so die Einschätzung der Landesmedienanstalt. Aus Sicht der NLM gebe es kein umfassendes Neutralitätsgebot, das dem Veranstalter untersagen würde, Probleme aus einem bestimmten Blickwinkel zu schildern. 

Wie »Welt Online« berichtet, akzeptiere die Stadt Saarbrücken die Entscheidung, halte aber gleichwohl an ihrer inhaltlichen Kritik fest. 

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