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14.02.2020; 08:16 Uhr
Bundestagsabgeordnete wehrt sich erfolgreich gegen Beleidigung im Netz
LG Frankfurt a.M. urteilt in zwei Prozessen

Die Grünen Bundestagsabgeordnete Renate Künast wehrte sich in zwei gerichtlichen Verfahren erfolgreich gegen Hassrede im Netz. In beiden Fällen ging es um einen Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der Position der Grünen in der Pädophillie-Debatte.

Das LG Frankfurt a.M. verurteilte den als Rechtsextrimisten bekannten Sven Liebich zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 10.000 Euro. Er habe Künast auf »Facebook« falsch und zusammenhanglos zitiert. Gleichzeitig habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um eine aktuelle Äußerung der Politikerin (Az.: 2-03 O 194/19). Ferner verurteilte das LG Frankfurt a.M. einen Mitarbeiter der AfD zur Zahlung in Höhe von 3.000 Euro, wie »Heise Online« unter Berufung auf die »Berliner Morgenpost« berichtet. Er hatte einen Tweet gepostet und Künast laut Gericht bewusst unvollständig zitiert, so dass bei einem Durchschnittsleser der falsche Eindruck entstehen könnte, die Grünen-Politikerin befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern, solange keine Gewalt im Spiel sei. 

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[IUM/ct]

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