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18.06.2020; 11:48 Uhr
Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen allgemeinen Informationsanspruch aus
BVerwG zu Informationsanspruch bezüglich Parteifinanzen nach IFG

Die Transparenzregelungen des Parteiengesetzes (PartG) schließen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiehitsgesetz (IFG) aus. Das hat das BVerwG in zwei Verfahren entschieden (10 C 16.19; 10 C 17.19).

Der klagende Verein Abgeordnetenwatch forderte vom Präsidenten des Deutschen Bundestages die Übersendung von Unterlagen bezüglich der Rechenschaftsberichte und Spenden der Jahre 2013 und 2014 aller damals im Bundestag vertretenen Parteien auf der Grundlage des IFG. Nachdem dieser das Begehren abgelehnt hatte, wurde dem Gesuch des Klägers in den Vorinstanzen noch stattgegeben (VG Berlin, 2 K 69.16, 2 K 292.16; OVG Berlin-Brandenburg, 12 B 6.17, 12 B 7.17).

Die Revision gegen die Urteile des OVG Berlin-Brandenburg hatten nun Erfolg. Das BVerwG führte aus, dass laut dem IFG Regelungen aus anderen Rechtsvorschriften in Bezug auf den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber dem allgemeinen Informationszugangsanspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG  vorrangig seien. Dies gelte auch für die Transparenzregelungen des PartG. Diese Vorschriften enthielten ein in sich geschlossenes Konzept zur Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit der Rechenschaftslegung und der Entwicklung von Parteifinanzen .

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