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24.10.2017; 22:18 Uhr
GEMA, VG Musikedition und Musikschulverband schließen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen
»Verbesserte Konditionen gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag«

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) hat einen neuen Pauschalvertrag für Kopierlizenzen mit der GEMA und der VG Musikedition mit Wirkung ab 1. Januar 2018 geschlossen. Der neue Pauschalvertrag soll den öffentlichen Musikschulen im VdM »deutlich verbesserte Konditionen gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag bieten«, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 24. Oktober 2017

Im Vergleich zur bisherigen Regelung sehe der neue Pauschalvertrag eine deutlich geringere urheberrechtliche Vergütung der zu berechnenden Vokal- und Instrumentalschülerzahl vor, was zu einer deutlichen Kostenreduzierung führe. Zudem entfalle seitens der Musikschulen die Dokumentationspflicht gegenüber der GEMA. Zusätzlich haben GEMA, VG Musikedition und VdM den Umfang der Rechteeinräumung der Werke, die vervielfältigt werden dürfen, näher konkretisiert. Die Kopierlizenz umfasse danach kleinere Werke wie Lieder, Pop-Songs oder vergleichbare abgeschlossene Werke aus anderen Stilbereichen mit einer Spieldauer von max. etwa 5 Minuten sowie 20 Prozent von Werken größeren Umfangs wie einzelne, musikalisch abgrenzbare Abschnitte bei mehrsätzigen Werken. 

»Wir freuen uns sehr, dass der Auftrag der Mitgliederversammlung des VdM erfolgreich verhandelt werden konnte und im neuen Pauschalvertrag deutlich günstigere Vergütungssätze durch erheblich höhere Rabattspannen erzielt werden konnten«, erklärt der Bundesvorsitzende des VdM, Ulrich Rademacher. Zudem werde ein hoher Verwaltungsaufwand für die Musikschulen durch Entfallen der Titeldokumentation vermieden. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition spricht von einem »guten Kompromiss«, »der sowohl die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt als auch den Wünschen und Erfordernissen der Musikschulen gerecht« werde.

Institutionen:

[IUM/ct]

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