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13.11.2017; 22:18 Uhr
Ermittlungsbehörden gelingt Schlag gegen Usenet-Szene
Zwei Usenet-Portale abgeschaltet - Zahlreiche Durchsuchung im In- und Ausland

Am 8. und 9. November haben deutsche Ermittlungsbehörden unter der gemeinsamen Leitung mehrerer Landeskriminalämter und Generalstaatsanwaltschaften wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke die Wohn- und Geschäftsräume von 42 Tatverdächtigen bundesweit durchsucht und zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer, Datenträger und Netzwerktechnik sichergestellt. Dies geben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihren aktuellen Pressemitteilungen bekannt. Zudem wurden Rechenzentren in Deutschland, Spanien, den Niederlanden, in San Marino, der Schweiz sowie in Kanada durchsucht. In Spanien und Deutschland wurden Haftbefehle gegen zwei deutsche Staatsangehörige vollstreckt. Die Portale »town.ag« und »usenetrevolution.info« wurden vom Netz genommen.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, die über das Internet zugänglichen, illegalen Download-Portale »town.ag« »usenetrevolution.info« betrieben und organisiert zu haben. Sie seien als Administratoren, Uploader oder Moderatoren für den Betrieb der Portale verantwortlich gewesen. Auf den Portalen sei eine Vielzahl an Raubkopien von Kinofilmen, Filmserien, Musik, Software, Computerspielen und E-Books angeboten worden, ohne hierfür Gebühren an die Rechteinhaber abzuführen. Zuletzt habe das Download-Portal etwa 27.000 Mitglieder umfasst. 

Das Usenet ist ein weltweites Online-Netzwerk und ein zum World Wide Web alternativer, eigenständiger Dienst im Internet. Über die sogenannten »Usenet-Boards« können auch Dateien weitgehend anonym ausgetauscht werden. Nutzer können auf diese Weise Links und Informationen zur Verschlüsselung erhalten, um Filme, Serien und Musik über das Usenet herunterzuladen. Die Betreiber der jetzt vom Netz genommenen Plattformen ließen sich ihre Dienste und den Zugang zu den Werken über sogenannte »Sponsoren« vergüten und sollen Einnahmen in Millionenhöhe erzielt haben. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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