mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.02.2018; 22:15 Uhr
BGH gibt Löschantrag gegen Ärztebewertungsportal statt
»Jameda«-Geschäftsmodell fehlt es an Neutralität

Mit Urteil vom 20. Februar 2018 hat der BGH das Ärztebewertungsportal »Jameda« zur Löschung eines Ärzteprofils verpflichtet (Az.: VI ZR 30/17). Mit der mit dem Bewertungsportal verbundenen Praxis verlasse »Jameda« ihre Stellung als »neutraler« Informationsvermittler, so der BGH. 

Im Fall ging es um die Zulässigkeit der Aufnahme der klagenden Ärztin gegen deren Willen in das Ärztebewertungsportal »Jameda« (vgl. Meldung vom 23. Januar 2018). Die Klägerin fühlte sich in ihrem Recht auf freie Berufsausübung behindert. Im Portal wurde sie gegen ihren Willen mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Bei Abruf ihres Profils erschienen weitere Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. Es handelte sich dabei um die Einblendung von Werbung zahlender Kunden der Beklagten, welche umgekehrt vor Einblendungen der Konkurrenz geschützt sind.

In den Vorinstanzen scheiterte die Klägerin mit ihren Klagebegehren auf vollständige Löschung und Unterlassung der Veröffentlichung eines sie betreffenden Profils. Anders beurteilte der BGH den Sachverhalt und kam zu dem Schluss, dass das Recht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) vorliegend überwiege.  

Online-Medien zufolge teilt »Jameda« im Anschluss an die Urteilsverkündung mit, dass die Profile konkurrierender Ärzte ab sofort nicht mehr angezeigt würden. Damit bestünde auch kein Löschungsgrund mehr.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6008:

https://www.urheberrecht.org/news/6008/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.