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02.05.2013; 11:15 Uhr
Großbritannien: Neue gesetzliche Regelung zur Nutzung von verwaisten Werken
Urheberrecht stark gelockert

Mit einem neuen Gesetz hat die britische Regierung das Urheberrecht im Bezug auf die Nutzung verwaister Werke stark aufgelockert, um diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Die Nutzung verwaister Werke wurde nun »weitgehend freigegeben«, berichtet »WinFuture«. Man habe sich in Großbritannien für einen »ebenso einfachen wie radikalen Schritt entschlossen«.

Laut der neuen Regelung soll der Nutzer im Zweifelsfall nur noch glaubhaft darlegen müssen, dass er gewissenhaft nach dem Urheber eines Werkes gesucht habe. Könne der Rechteinhaber danach nicht ausfindig gemacht werden, stehe es dem Nutzer frei, das Werk nach Belieben zu nutzen. Für den Fall, dass der Urheber doch noch ausfindig gemacht werde, soll eine bestimmte Lizenzgebühr treuhänderisch bei einer unabhängigen Stelle hinterlegt werden.

In Deutschland wurde erst kürzlich ein Gesetzesentwurf zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke auf den Weg gebracht (vgl. Meldung vom 10. April 2013). Dieser soll in den kommenden Monaten im Bundestag debattiert werden.

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[IUM/ct]

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