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12.06.2019; 20:02 Uhr
LG München: Provider muss Zugang zu »Goldesel.to« sperren
BVMI begrüßt » Rechtssicherheit für Rechteinhaber«

Das LG München I hat mit Urteil vom 7. Juni 2019 die Telekom Deutschland verpflichtet, für ihre Kunden den Zugang zu der urheberrechtsverletzenden Download- und Streamingseite »Goldesel.to« mit DNS-Blocking zu sperren. Dies berichten Onlinemedien. Die Webseite funktioniere wie andere Tauschportale: Zu Filmen, Serien und Musikalben werden Links zu illegalen Angeboten aufgeführt, über die sich der Nutzer die Inhalte entweder direkt im Stream ansehen oder als Download auf die eigene Festplatte laden kann. 

Den Meldungen zufolge haben mehrere Tonträgerhersteller Klage eingereicht.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt in seiner aktuellen Pressemitteilung die Entscheidung des Gerichts. So erklärt René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI, dass es sehr erfreulich sei, »dass hier die Chance genutzt wurde, mehr Rechtssicherheit für die Rechteinhaber zu schaffen«. 

Seitens der Telekom Deutschland werde das Urteil derzeit geprüft und gegebenenfalls Rechtsmittel eingelegt, so eine Telekom-Sprecherin.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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