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30.03.2001; 11:07 Uhr
EU-Urheberrechtsrichtlinie nimmt weitere Hürde
EU-Kommission billigt Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments vom Februar 2001

Die EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrrechtsrichtlinie) hat eine weitere Hürde genommen. Die Europäische Kommission (EK) billigte am 29.3.2001 in Brüssel eine Reihe von Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments (EP), dass sich am 14.2.2001 in zweiter Lesung mit der Richtlinie beschäftigt hatte. Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die EU 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist.

Die Änderungsvorschläge des EP betrafen vor allem die Zulässigkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke für private Zwecke und die Erforderlichkeit einer Urheberbenennung bei Nutzung urheberrrechtlich geschützter Werke u. a. für Zwecke des Unterricht, der Wissenschaft und der Presse. In beiden Fällen hatte sich das Parlament gegenüber dem Kommissionsvorschlag für eine Stärkung der Urheberrechte ausgesprochen. Außerdem hatte das EP darauf gedrängt, die Umsetzungsfrist für die Richtlinie von zwei Jahren auf 18 Monate zu verkürzen. Die Kommission schloss sich auch diesem Vorschlag an.

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