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23.04.2002; 19:00 Uhr
Bundesregierung hält an Zeitplan für Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie fest
Verabschiedung bis zum Ende der Legislaturperiode - Verbände kritisieren Lücken

Die Bundesregierung hält an ihrem Zeitplan für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht fest. Der für Urheberrechtsfragen zuständige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums (BMJ), Elmar Hucko, bestätigte am 22.4.2002 auf einer Anhörung in Berlin, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen werden solle. Das Bundeskabinett werde sich voraussichtlich noch im Mai 2002 mit dem Vorhaben befassen. Gleichzeitig sicherte Hucko zu, das Ministerium werde sich bemühen, die zahlreichen Änderungsvorschläge aus der Verwertungswirtschaft in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie muss bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die erklärte Absicht von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), sich bei Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie aus Zeitgründen auf deren zwingende Vorgaben zu beschränken, ist nicht unumstritten. Unmittelbar nach Bekannt werden des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Mitte März 2002 war Kritik laut geworden, der Entwurf lasse eine Reihe wesentlicher Streitpunkte offen. So enthalte der Vorschlag keine Regelungen zur heftig umstrittenen Frage der Zulässigkeit elektronischer Pressespiegel. Offen gelassen würden auch wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schrankenbestimmungen gegenüber technischen Schutzmaßnahmen. Außerdem wurden Vorwürfe laut, die Bundesregierung habe es versäumt, die Regelungen über die Zulässigkeit sogenannter Privatkopien umfassend zu überarbeiten. Wer die bestehenden Vorschriften ohne Änderungen auch auf digitale Kopien übertrage, mache es sich zu leicht, warnten Verbandsvertreter. Der Bundesrepublik drohe in diesem Fall möglicherweise sogar ein Vertragsverletzungsverfahren nach dem EG-Vertrag.

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