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05.06.2017; 20:07 Uhr
BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings vor
»Metall auf Metall« geht in die nächste Runde

Mit Beschluss vom 1. Juni 2017 legt der BGH dem EuGH Fragen zu einer Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling vor (Az.: I ZR 115/16 - »Metall auf Metall III«). Hintergrund ist der Rechtsstreit »Metall auf Metall« zwischen der Band »Kraftwerk« und dem Produzenten des Titels »Nur mir«, den Sabrina Setlur im Jahr 1997 eingespielt hat. Zur Herstellung des Titels entnahm Produzent Moses Pelham eine zwei Sekunden lange Rythmussequenz aus dem aus dem Jahr 1977 stammenden Song »Metall auf Metall« und unterlegte damit den Titel »Nur mir«.

Über den Rechtsstreit gibt es mittlerweile bereits sechs gerichtliche Entscheidungen. Zur Historie des Rechtsstreits vgl. Meldung vom 27. April 2016. Zuletzt kippte das BVerfG die Entscheidung des BGH (Urteil des BVerfG vom 31. Mai 2016, ZUM 2016, 626; vgl. auch Meldung vom 31. Mai 2016). 

Nun hat der BGH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH einen Fragenkatalog vorgelegt. Der BGH fragt zunächst, ob ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung gemäß der Urheberrechtsrichtlinie RL 2001/29/EG vorliege, wenn seinem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen und auf einen anderen Tonträger übertragen werden. Ferner fragt der BGH, ob eine Vorschrift wie § 24 Abs. 1 UrhG das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht in der Weise beschränken kann, dass ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Tonträgers geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Herstellers verwertet werden darf. Zudem möchte der BGH wissen, ob der Eingriff möglicherweise durch das Zitatrecht i.S.d. Urheberrechtsrichtlinie gerechtfertigt sei, auch wenn nicht erkennbar ist, dass ein fremdes Werk genutzt wird. In einem weiteren Schritt wirft der BGH die Frage auf, inwieweit bei der Bestimmung des Schutzumfangs des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts des Tonträgerherstellers die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen sind. 

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