Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Normen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
18.02.2004; 19:41 Uhr
Wieder Ärger wegen Stefan Raabs TV Total
Klage vor dem Amtsgericht Köln - 5.000 Euro Schmerzensgeldforderung
Das Amtsgericht Köln verhandelte am 18.2.2004 über die Klage einer Seniorin wegen einer am 21.11.2002 ausgestrahlten Fernsehsendung von »TV Total«. Die Klägerin fordert 5.000 Euro Schmerzensgeld. In dem streitgegenständlichen Fernsehbeitrag war gezeigt worden, wie sie von einem Mitarbeiter von Stefan Raab während eines Spaziergangs mit ihrem Foxterrier über Sodomie befragt wurde. Der Raab-Mitarbeiter wollte wissen, ob sie Prostitution mit Tieren betreibe. Das Gericht hat eine Entscheidung in drei Wochen angekündigt. Erst am 4.2.2004 waren Stefan Raab, zwei Produktionsfirmen und der Sender ProSieben vor dem Oberlandesgericht Hamm zur Zahlung von 70.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Die Klägerin Lisa Loch hatte sich durch einen Fernsehbeitrag in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt gefühlt und Recht bekommen. In »TV Total« war ein Fernsehausschnitt mehrfach verwendet worden, der die damals 16-jährige bei der Wahl zur Miss Rhein-Rhur zeigte. Der Moderator hatte mit dem Namen der Klägerin anzügliche Wortspiele gemacht und ein pornographisch gestaltetes Wahlplakat der fiktiven »Lisa-Loch-Partei« in seiner Sendung veröffentlicht. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1732: http://www.urheberrecht.org/news/1732/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||