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23.03.2005; 19:49 Uhr
Stefan Raab drohen rund 150.000 Euro Geldstrafe
Staatsanwaltschaft München beantragt Strafbefehl wegen einer Folge von TV Total
TV-Moderator Stefan Raab drohen wegen einer Folge von »TV Total« strafrechtliche Konsequenzen. Wie die dpa am 22.3.2005 berichtete, hat die Münchner Staatsanwaltschaft wegen der Darstellung einer Mutter mit Schultüte als »perfekt getarnte Drogendealerin« einen Strafbefehl von mehr als 150.000 Euro beim Amtsgericht beantragt. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, war ein Ausschnitt einer Reportage des Hessischen Rundfunks über die Einschulung von Erstklässlern gezeigt worden. Die Szene, die die Mutter mit der Schultüte zeigt, wurde fast eine Minute lang als Standbild festgehalten und entsprechend kommentiert. Die Staatsanwaltschaft sieht hierin eine öffentliche Zur Schau Stellung ohne Einverständnis der Frau und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Wegen eines ähnlichen im Februar 2004 beim OLG Hamm in zweiter Instanz entschiedenen Falls musste Raab eine Schadensersatzzahlung von 70.000 Euro leisten (Az.: 3 U 168/03 - ZUM 2004, 388 ff.). Er hatte einen Ausschnitt einer RTL-2-Sendung mehrfach gezeigt, in dem die 16-Jährige Schülerin Lisa Loch sich bei einem Schönheitswettbewerb mit den Worten »Mein Name ist Lisa Loch und ich bin 16 Jahre alt« vorstellte. Außerdem veröffentlichte der Moderator in seiner Sendung ein pornographisch gestaltetes Wahlplakat der fiktiven »Lisa-Loch-Partei«. Das Strafverfahren gegen Raab ist der dpa zufolge in diesem Fall gegen Zahlung einer Geldbuße nur deshalb eingestellt worden, weil er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Permanenter Link zu dieser News Nr. 2209: http://www.urheberrecht.org/news/2209/
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