UrhG-Anhörung Teil 4: Privatkopie weiter umstritten
Gegenstand des vierten Anhörungs-Teils des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« (»Zweiter Korb«) am 20.11.2006 waren die Regelungen zur Privatkopie. Deren Zulässigkeit ist nach dem Gesetzentwurf dann gegeben, wenn gegen eine Kopie kein wirksamer Schutz vorhanden ist; besteht ein solcher, so ist dessen Umgehung strafbar. Übereinstimmung unter den Sachverständigen bestand zumindest über die grundsätzliche Existenzberechtigung. Über die genaue Ausformung gingen die Meinungen dann auseinander.
So zeigten sich viele Experten nicht zufrieden mit dem von dem Gesetzentwurf intendierten Einsatz von »Digital-Right-Management«-Systemen. Diese seien nach Ansicht von Professor Jürgen Becker von der Zentrale für private Überspielungsrechte (ZPÜ) nicht ausreichend sicher und wenig effektiv. Auch Wolfgang Schimmel von der »Initiative Urheberrecht« zeigte sich nicht begeistert von einem Trend hin zum Einsatz von DRM-Techniken. Etwas anderes lasse der Gesetzentwurf derzeit aber nicht zu, da er auf der anderen Seite das bewährte Verfahren der Geräte- und Trägervergütung »aushungere«. Jedoch nur ein adäquates Vergütungssystem könne eine Entwicklung hin zu immer mehr Restriktionen aufhalten. Dem pflichtete Professor Becker bei, wies jedoch darauf hin, dass, wenn ein wirksamer technischer Schutz bestehe, dieser auch nicht durch ein »Grundrecht auf Privatkopie« ausgehebelt werden könne. Dem trat Professor Haimo Schack von der Universität Kiel bei, gab aber auch zu bedenken, dass angesichts zunehmender digitaler Informationsquellen in der Praxis deren technische Monopolisierung vor dem Grundrecht auf Informationsfreiheit immer weniger überzeugen könne.
Dies war der Ansatzpunkt für Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, angesichts der seiner Ansicht nach bestehenden Ungleichgewichtung des Urheberrechtsgesetzes zu Ungunsten des Nutzers und kundenfeindlicher Praktiken von Anbietern digitaler Inhalte zu fordern, das »Gewohnheitsrecht« auf Privatkopien in durchsetzbares Recht umzuwandeln. Dies erfordere zum einen, das Merkmal der »offensichtlichen Rechtswidrigkeit« der Kopiervorlage in § 53 Abs. 1 UrhG zu streichen. Zum anderen müssten beim Einsatz von DRM-Systemen das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sowie die Sicherheit des Computers gewährleistet sein. Auch Till Kreutzer von iRights.info mahnte eine verständliche Ausgestaltung der Privatkopieregelungen an, um Akzeptanzprobleme zu vermeiden. Ebenso wie von Braunmühl forderte er die Wiedereinführung der Bagatellgrenze bei Privatkopien.
Letzteres lehnten Mathias Schwarz für die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO) und Peter Zombik von der Deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. vehement ab. Zugleich forderten sie, ebenso wie Professor Schack, wegen der Missbrauchsanfälligkeit den Wegfall der Zulässigkeit von Privatkopien für Dritte. Nach Meinung von Zombik sei die Privatkopie generell auf wenige, eng umgrenzte Ausnahmefälle zu begrenzen, bei denen dann eine pauschale Vergütung anfallen soll. Als Beispielsfälle nannte er das Überspielen von Ton- oder Bildträgern nur als Sicherheitskopie vom eigenen Original oder das Aufzeichnen von Rundfunk- und Internetradio-Programmen nur noch zum Zweck der zeitversetzten Wahrnehmung des gesamten Programms, nicht aber das »Herauslösen« einzelner Programmbestandteile durch »intelligente« Aufnahmesoftware.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 20.11.2006
- Liste der Stellungnahmen der Sachverständigen
Institutionen:
Zu diesem Thema:
- »Korb 2«: Was wird aus der Privatkopieregelung in §§ 53 ff. UrhG? Aufsatz von Dr. Günter Poll, München, ZUM 2006, 96-103 (Heft 2)
- Leitlinien aus Europa für die Umsetzung der Privatkopieschranke im Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, Aufsatz von Dr. Jo Beatrix Aschenbrenner, Hamburg, ZUM 2005, 145-154
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2863:
https://www.urheberrecht.org/news/2863/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.