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18.12.2008; 15:35 Uhr
Ministerpräsidenten unterzeichnen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Abschluss des Drei-Stufen-Tests für bestehende Telemedien bis zum 31. August 2010

Nach der Einigung auf ihrem Treffen Ende Oktober in Dresden (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2008) haben die Ministerpräsidenten der Länder nun den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 18. Dezember 2008 offiziell unterzeichnet. Im nächsten Schritt müssen jetzt die Landesparlamente dem Vertrag zustimmen, damit dieser wie geplant zum 1. Mai 2009 inkrafttreten kann.

Im Zusammenhang mit den durch die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages eingeführten Drei-Stufen-Tests für Telemedien äußert sich die ARD in einer Pressemitteilung von 18. Dezember 2008 enttäuscht über die Verkürzung der Frist für die Prüfung bestehender Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese müsse nach der nun unterzeichneten Fassung bis zum 31. August 2010 erfolgt sein und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2010. Der Vorsitzende der ARD, Fritz Raff wies dabei auf den erheblichen Verwaltungsaufwand und die zusätzlichen Kosten hin, die der Drei-Stufen-Tests gerade auch für die Landesrundfunkanstalten mit sich bringe. Ebenfalls sei bedauerlich, dass der nun beschlossene Rundfunkänderungsstaatsvertrag in einigen Punkten über die Vorgaben der EU-Kommission hinausgehe. So habe Brüssel die Prüfung bereits bestehender Telemedienangebote nicht verlangt. Ebenso ginge auch die kurze Frist von 24 Stunden für die Vorhaltung von Sportberichten in Online-Mediatheken über die Forderung der EU-Kommission heraus. So sehe sich die ARD zwar im publizistischen Wettbewerb benachteiligt, betrachtet die Unterzeichnung des Staatsvertrages aber dennoch als »Schlusspunkt einer harten medienpolitischen Debatte«, so Raff.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sieht hingegen gerade in den Ankündigungen einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ein Unterlaufen der gesetzgeberischen Entscheidung und unterstellt der ARD »falsches Spiel«, wie es in einer BDZV-Pressemitteilung vom 18. Dezember 2008 heißt. So werte der Verband die Meldungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) über die Durchführung des Drei-Stufen-Tests als Versuch, bereits vor Inkrafttreten des geänderten Rundfunkstaatsvertrages »Fakten« zu schaffen.

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