BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs
Das BVerwG hat heute in drei Fällen über die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs entschieden (Urteile vom 27. Oktober 2010, Az. BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Wie die Vorinstanzen stellten die Bundesrichter auf die Empfangsmöglichkeit der Geräte ab, die sie aufgrund der Angebote von Rundfunksendungen per Livestream im Internet bejahten. Verstöße der Regelung im RStV gegen die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information nach Art. 5 Abs. 1 GG und der Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG verneint das BVerwG.
Die Eingriffe seien durch die aus dem Verfassungsrecht (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) hergeleitete Finanzierungsfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt. Eine Typisierung von Gebührentatbeständen sei auch hier verhältnismäßig. Die Grenze der Typisierung, den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG, sieht der 6. Senat ebenfalls nicht verletzt. Denn trotz ihrer technischen Unterschiedlichkeit seien herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte und PCs in gleicher Weise zum Empfang von Programmen geeignet. Für die künftige Gesetzgebung sei jedoch zu beachten, dass die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs tatsächlich durchsetzbar sein müsse. Hier bezieht sich das BVerwG nach Angaben der »Süddeutschen Zeitung« auf mobile Geräte. Diese kommen potentiell überall zum Einsatz und können möglicherweise nicht einem Haushalt zugeordnet werden.
Dokumente:
- Pressemitteilung des BVerwG vom 27. Oktober 2010
- Meldung auf sueddeutsche.de vom 27. Oktober 2010
- Urteil des BayVerwGH vom 19. Mai 2009, Az. 7 B 08.2922, ZUM 2009, 876 (Volltext bei Beck Online)
- Urteil des VG Ansbach vom 10. Juli 2008, Az. AN 5 K 08.00348, ZUM 2008, 1000 (Volltext bei Beck Online)
- Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. März 2009, Az. 7 A 10959/08.OVG, ZUM 2009, 500 (Volltext bei Beck Online)
- Urteil des VG Koblenz vom 15. Juli 2008, Az. 1 K 496/08.KO, ZUM-RD 2008, 643 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4071:
https://www.urheberrecht.org/news/4071/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.