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08.05.2013; 10:10 Uhr
Digitale Gesellschaft e.V. startet Internet-Kampagne »Recht auf Remix«
Konkrete Forderungen für eine Urheberrechtsreform

Mit der Kampagne »Recht auf Remix« fordert der Digitale Gesellschaft e.V. eine gesetzliche Verankerung von Remixrechten. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e.V., sieht dringenden Handlungsbedarf in der derzeitigen Rechtslage was Remixes und Remixkultur angeht: »Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.«

Der Digitale Gesellschaft e.V. schlägt deshalb ein »Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten« vor: 1. Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen (»Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht«), 2. das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen (»Pauschalvergütetes Remixrecht«) und 3. das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten (»Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht«).

Mit der Kampagne will der Digitale Gesellschaft e.V. zu einem konstruktiven Neustart der Urheberrechtsdebatte beitragen. 

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