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30.09.2016; 08:54 Uhr
EU-Leistungsschutzrecht: Oettinger fordert Verlagshäuser zur Überzeugungsarbeit auf
Online-Redaktionen sollen umgestimmt werden

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat auf dem Jahreskongress des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Anwesenden aufgefordert, für seine Pläne zum europäischen Leistungsschutzrecht zu werben. Anders als die Print-Redaktionen der Zeitungen, die überwiegend positiv auf die Vorschläge der EU-Kommission reagiert hätten, sei die Resonanz für das Vorhaben bei den Online-Redaktionen der Medienhäuser kritisch ausgefallen, so Oettinger. Diese will er nun mit Hilfe der oberen Management-Ebenen vom Gegenteil überzeugen: »Nicht Zensur ist gefragt, aber Überzeugung, Argumente.« Wenn die Verleger nicht in den kommenden Tagen den Kampf vor Ort aufnehmen, würden sie ein wichtiges Zeitfenster, in dem es um ihre »ökonomische und damit kulturell-demokratische Zukunft« gehe, versäumen, zitieren Onlinemedien den EU-Kommissar.

Vor zwei Wochen wurde der Entwurf einer Urheberrechtsrichtlinie vorgestellt, die u.a. ein weitreichendes Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht (vgl. Meldung vom 14. Septemebr 2016). Oettinger will das europäische Leistungsschutzrecht bis Ende 2017 eingeführt haben. Bis dahin müssen die Mitgliedsstaaten der EU und das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission billigen. Die Iniative des EU-Kommissars sieht vor, dass kommerzielle Internet-Anbieter wie etwa Google-News für die Verbreitung von Artikel-Anreißer zahlen sollen. Die Rechte dafür sollen bis zu 20 Jahre lang durchgesetzt werden können. 

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[IUM/ct]

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