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28.02.2017; 21:29 Uhr
Novellierung des Urhebervertragsrechts: BDZV kündigt »Gemeinsame Vergütungsregeln«
Neues Verbandsklagerecht lässt Basis für den Abschluss der GVR wegfallen

Wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit aktueller Pressemeldung mitteilt, wurden die mit den Gewerkschaften Deutscher Jornalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di abgeschlossenen »Gemeinsamen Vergütungsregeln« (GVR) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen für den Text - wie für den Fotobereich gekündigt. Anlass ist das »Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung«, das am 1. März in Kraft tritt.

Aufgrund des durch die Gesetzesnovellierung ab 1. März eingeführten Verbandsklagerechts sei die Kündigung zwingend geboten. Das Verbandsklagerecht ersetze die GVR als Maßstab für die Ermittlung angemessener Honorare und werde künftig Grundlage eines »zwingenden und unflexiblen Vertragsregimes«, unter dem die Mitgliedsunternehmen ihre Vereinbarungen mit freien hauptberuflichen Journalisten schließen müssen«, erklärt der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des BDZV, Georg Wallraf.  

Der BDZV sei jedoch offen, »mit den Gewerkschaften in neue Gespräche darüber einzutreten, wie künftig ›Gemeinsame Vergütungsregeln‹ unter Berücksichtigung der neuen Gesetzessystematik und der damit zusammenhängenden Gesetzesfragen aussehen könnten.« 

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