mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.07.2017; 21:52 Uhr
EU-Parlament beschließt Urheberrechtsausnahme
Besserer Zugang zu Büchern für Blinde und Sehbehinderte

Vier Jahre nachdem von der WIPO im »Marrakesch-Vertrag« (vgl. Meldung vom 26. Juni 2013) Urheberrechtsausnahmen für Blinde und Sehbehinderte beschlossen wurden, hat nun auch das EU-Parlament (vgl. Meldung vom 14. Mai 2017) die lang diskutierte Urheberrechtsschranke verabschiedet. 

Mit der heutigen Abstimmung segnete das EU-Parlament laut »Heise Online« mit über 600 Stimmen die Richtlinie zur Blindenschranke und die Verordnung über grenzüberschreitenden Austausch der Sonderformate ab. Die Richtllinie (pdf) erlaubt Bibliotheken und Blindenorganisationen die Herstellung der Braille- oder Hörversion. Die Verordnung (pdf) regelt den grenzüberschreitenden Versand mit Drittländern. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Regelungen nun innerhalb eines Jahres implementieren.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5891:

https://www.urheberrecht.org/news/5891/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.