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04.09.2017; 22:05 Uhr
Leistungsschutzrecht: EU-Ratspräsidentschaft malt zwei Optionen auf
Kein Konsens unter den Mitgliedstaaten

Wie aus einem Kompromiss-Vorschlag der estnischen Ratspräsidentschaft zum »Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« hervorgeht, zögert die Ratspräsidentschaft unter anderem, ob und inwieweit sie die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger unterstützen soll. Der Medienberichten zufolge kürzlich von der britischen Organisation »Statewatch« veröffentlichte Entwurf skizziert hierzu zwei Optionen.

Entweder der Rat unterstützt den Richtlinienentwurf der EU-Kommission (vgl. auch Meldung vom 14. September 2016) und plädiert nur für Detailänderungen. Oder aber er macht sich statt für ein neues Schutzrecht für eine Vermutungsregel stark, die es Presseverlegern ermöglichen soll, zunächst auch ohne gesonderten Rechtenachweis gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Diese Option ähnelt dem Vorschlag der früheren Berichterstatterin des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia (vgl. Meldung vom 9. März 2017). 

Beobachtern zufolge dürften die Gespräche über eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten noch längere Zeit in Anspruch nehmen. 

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