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15.06.2004; 14:38 Uhr
Buchpreisbindungsgesetz gilt auch für Privatleute
Deutscher Kulturrat begrüßt »Sieg der Buchpreisbindung«

Die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes gelten auch für Privatleute, wenn diese regelmäßig kommerziell im Internet Bücher versteigern. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 15.6.2004 (Az.: 11 U (Kart)18/04 - bald in der ZUM zu lesen) laut eigener Pressemitteilung vom selben Tag. Im Fall hatte ein Berliner Journalist innerhalb von sechs Wochen mehr als 40 Bücher bei dem Online-Auktionshaus ebay versteigert. Der Erlös für die Bücher, die er zu Rezensionszwecken erhalten hatte, lag in den meisten Fällen unter dem gebundenen Ladenpreis. Ein Darmstädter Buchhändler erhob hierauf Klage auf Unterlassung. Er stütze sich auf § 3 des Buchpreisbindungsgesetzes, wonach sich derjenige, der gewerbs-oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft den festgesetzten Preis einhalten muss. Das OLG gab dem Kläger Recht und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung. Nach Ansicht des OLG sind nicht nur gewerbsmäßige Händler von der Vorschrift betroffen. Auch ein Privatmann, der in sechs Wochen 40 Bücher verkaufe werde von § 3 des Buchpreisbindungsgesetzes erfasst. Denn geschäftsmäßig handele, »wer auch ohne Gewinnerzielungsabsicht die Wiederholung gleichartiger Tätigkeit zum wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung macht«.

Weiter sei der Verkauf an Letztabnehmer erfolgt. Da der Beklagte die Bücher kostenlos zu Rezensionszwecken erhalten hatte, seien sie dadurch nicht im Rahmen eines ersten Kaufgeschäfts an Dritte veräußert worden. Die Richter sahen daher in dem Beklagten nicht einen Letztabnehmer, sondern einen Letztveräußerer.

Der Deutsche Kulturrat begrüßte das Urteil. Geschäftsführer Olaf Zimmermann erklärte laut einer eigenen Pressemitteilung vom 15.6.2004: »Für den Literaturmarkt ist die Buchpreisbindung unerlässlich. Nur so können Verlage auch in literarische Werke investieren, die weniger gekauft werden. Autorinnen und Autoren brauchen die Buchpreisbindung, um auf dem Markt überleben zu können. Die literarische Vielfalt wird durch die Buchpreisbindung gesichert.«

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