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15.11.2002; 19:27 Uhr
Offenbar erheblicher Diskussionsbedarf bei Urheberrechtsreform
Union und FDP sehenden "dringenden Nachbesserungsbedarf"

Bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (BT-Drs. 15/38) gibt es offensichtlich noch erheblichen Diskussionsbedarf. Das wurde bei der Sitzung des Bundestages vom 14.11.2002 deutlich, bei der die Gesetzesvorlage auf der Tagesordnung stand. Die neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte den Entwurf in der Debatte als ausgewogen Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern, Verwertern und Verbrauchern. Sie musste sich von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP aber erhebliche Kritik gefallen lassen. Der Bundestagsabgeordnete Günter Krings (CDU) sprach von einem "hastig zusammengezimmerten Entwurf", der dringend nachgebessert werden müsse. Die CDU/CSU werde nicht zugelassen, dass das Vorhaben "im Schweinsgalopp" durch das Gesetzgebungsverfahren getrieben werde. Nachbesserungsbedarf sah auch sein Kollege Rainer Funke (FDP). Er warf der Bundesregierung vor, dem Gesetzentwurf fehle eine "klare Linie". Wie Krings bot aber auch Funke der Bundesregierung im Namen seiner Fraktion eine Zusammenarbeit bei der Überarbeitung an. Dass auch SPD und Grüne grundsätzlich zu Korrekturen bereit sind, ließ der Abgeordnete Dirk Manzewski (SPD) durchblicken. Unterhalten könne man sich beispielsweise bei der Frage, ob das sogenannte Recht zur Privatkopie in Zukunft nur bei rechtmäßigen Vorlagen bestehen solle, meinte der Abgeordnete. Dass der Bundestag die Urheberrechtsreform noch vor Ablauf der Umsetzungsfrist am 22.12.2002 beschließt, ist unwahrscheinlich.

Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung kam in der Diskussion vor allem von Seiten der CDU/CSU. Deren Abgeordnete Krings warf der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor, sie habe in der vergangenen Legislaturperiode die "falschen Schwerpunkte" gesetzt. Statt sich um eine rechtzeitige Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu kümmern, habe Däubler-Gmelin lieber an dem "rechtlichen Monstrum" einer angemessenen Vergütung der Urheber "gebastelt", die erst im letzten Moment habe "entschärft" werden können. Vom Inhalt des vorgelegten Gesetzentwurfs zeigte sich Krings enttäuscht. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Übertragung des Rechts zur Privatkopie auf den digitalen Bereich nannte der Abgeordnete "naiv". Eine pauschale Gleichbehandlung von digitalen und analogen Vervielfältigungen öffne dem Missbrauch "Tür und Tor". Krings kritisierte außerdem, dass die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung auch Punkte in dem Entwurf versteckt habe, die mit einer Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie nichts zu tun hätten. Das gelte beispielsweise für den vorgeschlagenen neuen § 5 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der noch dazu im Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stehe. Etwas gelassener äußerte sich für die FDP deren Abgeordnete Funke. Nachdem die Umsetzungsfristen der EU-Urheberrechtsrichtlinie ohnehin schon abgelaufen seien, komme es "auf die eine oder andere Woche nicht mehr an". Der Gesetzentwurf könne "in den nächsten Wochen und Monaten" gründlich überarbeitet werden.

Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union (EU) 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist. Die Kernbestandteile der Richtlinie, die bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt sein muss, sind die Einführung eines neuen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, die Harmonisierung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsstaaten und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Einen ersten Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat die Bundesregierung bereits im März 2002 vorgelegt. Er wurde Ende Juli 2002 nach geringfügigen Änderungen als Regierungsentwurf über den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Länderkammer hat Ende September 2002 allerdings erhebliche Vorbehalte gegen die Vorschläge der Bundesregierung vorgebracht und ein gründliche Überarbeitung gefordert.

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