mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.09.2010; 11:12 Uhr
Geodaten-Gipfel: Selbstregulierung der Wirtschaft
Frist für Unternehmen bis Dezember - Regierung will bis dahin nur besonders schwere Eingriffe regeln

Auf dem Geodatendienst-Gipfel »Digitalisierung von Stadt und Land« einigte man sich auf eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zum Datenschutz. Für die Erarbeitung eines entsprechenden Kodexes haben die Unternehmen bis Anfang Dezember Zeit. Die Regierung kündigt an, bis dahin nur für besonders schwere Eingriffe in Persönlichkeitsrechte Regeln zu treffen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich im Vorfeld des Gipfels für die gesetzliche Verankerung von Auskunfts-, Widerspruchs-, und Löschungsansprüchen zur Sicherung personenbezogener Daten ausgesprochen. Es wird nun wohl kein generelles Widerspruchsrecht, wie es auch von Datenschützern gefordert wird, geben. Der im August an den Bundestag zur Entscheidung weitergeleitete Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht noch ein generelles Widerspruchsrecht vor (vgl. Meldung vom 3. September 2010). Inzwischen sind hunderttausende Widersprüche gegen die bildliche Nutzung von Häuserfassaden in »Google Street View« eingegangen. Die von Google ursprünglich eingeräumte Widerspruchsfrist läuft noch bis Mitte Oktober.

Dokumente:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4037:

https://www.urheberrecht.org/news/4037/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.