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02.07.2003; 17:54 Uhr
Open Source Einsatz verursacht Rechtsunsicherheiten
Gutachten für den VSI - urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Unwägbarkeiten

Der Einsatz von Open Source Software (OSS) führt zu Rechtsunsicherheiten. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls ein Gutachten des Göttinger Professors Gerald Spindler, »Rechtsfragen der Open Source Software«, das der Verband der deutschen Softwareindustrie (VSI) in Auftrag gegeben hat. Prof. Spindler untersucht dabei urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Fragen und Probleme der OSS für alle Beteiligten. Sowohl die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Urhebern und Nutzern ergebenden Pflichten und Rechte als auch die Pflichten der Nutzer gegenüber Dritten, die durch den Einsatz von Software berührt werden können, werden bearbeitet. Rechtsunsicherheiten stellt Spindler vor allem bei der allgemeinen, nach US-amerikanischem Recht ausgestalteten, Lizenz, General Public License (GPL), fest, unter der die meisten OSS-Produkte vertrieben werden. Die in der GPL enthaltene Beschränkung der Weiterverbreitung verstoße gegen den Erschöpfungsgrundsatz des § 17 UrhG. Auch äußert der Verfasser schwerwiegende Zweifel an der Wirksamkeit der GPL hinsichtlich des Transparenzgebotes. Dem Vertragspartner blieben seine Rechte und Pflichten weitgehend unklar. Weiterhin sei der Haftungsausschluss in der GPL unwirksam. Vielmehr greife für den als Schenkungsvertrag einzuordnenden isolierten Erwerb von OSS die Haftungsmilderung nach § 521 BGB. Allerdings hafte jeder Urheber einer gemeinschaftlich - auch sukzessive - entwickelten OSS tendenziell für das gesamte Produkt. Bisher hatte die Interessenvertretung der Softwarebranche Kostenargumente gegen die OSS angeführt. Durch dieses Gutachten möchte sie nun auch vorhandene Rechtsprobleme belegen.

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