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16.10.2007; 10:05 Uhr
DJV: »Schleunige Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums«
Forderung nach doppelter Lizenzgebühr als Schadensersatzart bekräftigt

Auf eine baldige Beschlussfassung des Deutschen Bundestags bei der Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie dringt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). So helfe der im »Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« vorgesehene neue Drittauskunftsanspruch dabei, endlich eine lückenlose Beweiskette bei unerlaubten Verwendungen von zum Beispiel Fotos und Texten von Journalisten führen zu können. Ferner wiederholt der Journalistenverband seine Forderung, im Gesetz eine doppelte Lizenzgebühr als Schadensersatzart bei Urheberrechtsverstößen festzuschreiben. Letzteres hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeregt, was die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung aber als »den Grundlagen des deutschen Schadensersatzrechts nicht entsprechend« zurückwies.

Am 20.6.2007 hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt; seitdem laufen die Beratungen offensichtlich hinter den Kulissen in den Bundestagsfraktionen. Laut dem DJV sei auch nicht absehbar, wann der Gesetzentwurf verabschiedet werde, da er bislang noch nicht einmal auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses stehe. Letzteres aber bezieht sich nach Rückfrage des Instituts für Urheber- und Medienrecht beim Ausschusssekretariat lediglich auf die als nächstes anstehende Sitzung am 24.10.2007, nicht aber für die darauffolgenden Sitzungen. Darüber hinaus könnten auch Tagesordnungspunkte nach dem Willen der Fraktionen noch kurzfristig aufgenommen werden.

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