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04.12.2008; 11:53 Uhr
Landgericht München I entscheidet im Plagiatsprozess um Welthit
Auch unbewusste Übernahme stellt Urheberrechtsverletzung dar

Das weltberühmte Gitarrensolo in »Still got the Blues« von Gary Moore wurde nach Ansicht des Landgerichts München I dem Song »Nordrach« des Sinziger Musikers Jürgen Winter entnommen und verletzt daher sein Urheberrecht (Az.: 21 O 23120/00, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Das ursprüngliche Stück aus dem Jahr 1974 ist nie auf einem Tonträger erschienen, sondern wurde nur auf Konzerten und einmal auch vom Südwestrundfunk im Radio gespielt. Moore, der »Still got the Blues« erst 1990 herausbrachte, hatte stets behauptet, Winters Lied nicht gekannt zu haben. Da er jedoch in den Siebziger Jahren in Bonn gelebt hat, ist nicht auszuschließen, dass er den Song im Radio gehört hat. Sich Jahre später an die eingängige Melodie erinnern zu können, sei ebenfalls möglich, wie der gerichtliche Sachverständige angab.

Daher sah das Gericht es als erwiesen an, dass es sich bei dem Gitarrensolo in »Still got the Blues« um eine Übernahme der Tonsequenz handelt, die auch dann eine Urheberrechtsverletzung darstelle, wenn sie unbewusst erfolgt ist. Winter wurde daher ein Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gegen Moore und die Plattenfirma Virgin zugesprochen; ein Unterlassungsanspruch stehe ihm hingegen nicht zu, so das Gericht, da er gleichzeitig beantragt habe, als Mitkomponist bei der GEMA geführt zu werden. Der damit geäußerte Wunsch, an der Verwertung des Werkes zu partizipieren, schließe die Verhinderung der Aufführung und Verbreitung aus.

Der Bundesgerichtshof hatte erst im November 2008 entschieden, dass bereits die Übernahme kleinster Tonsequenzen, das so genannte Sampling, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, soweit sie nicht vom Recht auf freie Benutzung gem. § 24 UrhG gedeckt ist (vgl. Meldung vom 20. November 2008). Dies sei dann der Fall, wenn der Abstand vom ursprünglichen Werk so groß ist, dass das neue Stück als selbständig anzusehen ist. In dem vom LG München I entschiedenen Fall um »Still got the Blues« sei die Übereinstimmung jedoch »frappierend«, wie es in einer Pressemitteilung des Gericht heißt.

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