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18.02.2009; 18:54 Uhr
Teil der Anklage gegen »Pirate Bay«-Betreiber fallengelassen
Vorwurf der Beihilfe durch technische Grundlagen zum Tausch von Raubkopien wird aufrecht erhalten

Am zweiten Prozesstag im Strafverfahren gegen die Betreiber des Bit-Torrent-Trackers »The Pirate Bay« (vgl. Meldung vom 16. Februar 2009) hat die Anklage einen Teil der Vorwürfe fallen gelassen. Wie »Spiegel Online« berichtet, habe Staatsanwalt Håkan Roswall bekanntgegeben, dass den Angeklagten nicht mehr die direkte Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte zur Last gelegt werde. Dennoch bleibe es bei dem Vorwurf, technische Grundlagen zum illegalen Filesharing bereitgestellt zu haben.

Frederik Neij, einer der Gründer von »The Pirate Bay« und Angeklagter im aktuellen Verfahren, sieht in der Teilrücknahme der Vorwürfe den Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaft das technische Prinzip hinter dem Bit-Torrent-Tracker nicht richtig verstanden habe. Ein solcher Tracker listet Links zu Inhalten des dezentralen Filesharing-Systems ohne diese über den eigenen Server anzubieten. Während die Reaktionen auf die Ankündigung der Staatsanwaltschaft bei den Angeklagten und ihren Anwälten positiv ausfielen, bezogen Vertreter der Musikindustrie den Teilrückzug der Staatsanwaltschaft lediglich auf technische Details. Durch den Verzicht auf den Tatvorwurf der direkten Urheberrechtsverletzung könne der Beweis einer Beihilfe zu Rechtsvertößen Dritter ihrer Ansicht nach leichter geführt werden.

 

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[IUM/bs]

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