mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.01.2015; 22:09 Uhr
Google wird »Recht auf Vergessenwerden« vorerst nicht über EU hinaus anwenden
Suchmaschinenbetreiber will Stellungnahme des Expertenbeirats abwarten und kündigt diese zum Monatsende an

Google beabsichtigt, Einträge mit persönlichen Daten aus dem Suchindex weiterhin nur von europäischen Webseiten zu löschen. Über amerikanische Webseiten können die betroffenen Einträge jedoch weiterhin gefunden werden. Damit entspricht das Unternehmen nicht der in der Stellungnahme der Artikel 29 Datenschutzarbeitsgruppe der EU-Kommission enthaltenen Empfehlung. Wie Reuters berichtet, hat Googles Chefjustiziar David Drummond am 19. Januar 2015 jedoch erklärt, dass diese Vorgehensweise überprüft werde.

Im Mai 2014 hat der EuGH ein viel beachtetes Urteil zum »Recht auf Vergessenwerden im Internet« gefällt, mit dem die Luxemburger Richter entschieden haben, dass Google unter bestimmten Umständen Einträge mit persönlichen Daten aus dem Suchindex auf Verlangen der Betroffenen löschen muss (ZUM 2014, 559; vgl. auch Meldung vom 19. Mai 2014). Wie weit genau dieses so genannte »Recht auf Vergessenwerden« reicht, beschäftigt seither zahlreiche Rechtsexperten. Google geht bisher davon aus, dass das Urteil nur europäische Webseiten wie »Google.de« in Deutschland und »Google.fr« in Frankreich betrifft. Diese Interpretation des Urteils habe sich durch die nicht bindende Stellungnahme der Artikel 29 Datenschutzgruppe vom November 2014 nicht geändert. Wie David Drummond gegenüber Reuters ankündigte, werde der Suchmaschinenbetreiber seine bisherige Umsetzungsweise des Urteils allerdings anhand einer Ende Januar 2015 zu erwartenden Stellungnahme des von Google einberufenen Expertenbeirats überdenken. Mitglieder des Beirats seien unter anderem eine ehemalige deutsche Justizministerin und der Wikipediagründer Jimmy Wales. Die Expertenrunde hat zwischen September und November 2014 laut Drummond öffentliche Sitzungen quer durch Europa abgehalten, in deren Rahmen die Probleme der Umsetzung des Urteils, insbesondere die Balance zwischen Persönlichkeitsrecht und dem freien Informationsfluss diskutiert worden seien.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5347:

https://www.urheberrecht.org/news/5347/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.