Initiative Urheberrecht nimmt Stellung zu Redas EU-Urheberrechtsentwurf
In einer aktuellen Stellungnahme zum Initiativentwurf des Europaparlaments zur EU-Urheberrechtsreform zollt die Initiative Urheberrecht der EU-Abgeordneten Julia Reda (Piratenpartei) und ihrem Team Respekt für ihre Arbeit. In kurzer Zeit sei es ihnen gelungen, »ein wildes Meer zu durchqueren, das Untiefen, Stürme, Strudel, seichte Gewässer und zahlreiche Meerungeheuer biete und auch für geübte Piraten nicht leicht zu passieren« sei. Nach Ansicht Gerhard Pfennigs, des Sprechers der Initiative Urheberrecht, enthalte der Entwurf eine Reihe kreativer Gedanken und Reformüberlegungen, die weit davon entfernt seien, das geltende System auf den Kopf zu stellen. Dennoch sei zu hoffen, dass der folgende Diskussionsprozess noch zu Änderungen führen werde.
Besonders begrüßt Pfennig, dass der gesicherte Rechtsschutz für Urheber und ausübende Künstler einschließlich der Notwendigkeit eines wirksamen Urhebervertragsrechts ein Schwerpunkt Redas sei. Die damit zum Ausdruck kommende »entschiedene Parteinahme zu Gunsten der Kreativen habe man im Schreiben Junckers an Oettinger schmerzlich vermisst«. Die Stellungnahme bezieht sich hier auf den so genannten »Mission Letter« des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, in dem dieser die Aufgaben Oettingers als neuem EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft beschrieben hatte.
Als eine »kluge Einschränkung« bezeichnet Pfennig die Tatsache, dass der Entwurf hinsichtlich der geforderten europaweiten Urheberrechtsvereinheitlichung die Möglichkeit vorsehe, diese zunächst auf die nach der Richtlinie bisher weitgehend ins Belieben der Staaten gestellten Ausnahmen zu beschränken. Als aktuelles Negativbeispiel für die unterschiedlichen Schrankenregelungen innerhalb der EU-Staaten werden in der Stellungnahme die Regelungen zur privaten Vervielfältigung angeführt. So würden in Spanien die Berechtigten mit »Minimalbeträgen aus der Staatskasse abgespeist«. In Großbritannien sei gar eine vergütungsfreie Vervielfältigung erlaubt.
Auf das Thema der Vergütung wird nach Ansicht Pfennigs nicht deutlich genug in dem Abschnitt »Grenzen und Schranken« des Entwurfs hingewiesen. So vermisst er die ausdrückliche Auseinandersetzung mit der notwendigen finanziellen Kompensation für den erweiterten Zugang. Die Vergütungsansprüche würden aber durch den in der Begründung enthaltenen Verweis auf den »Drei-Stufen-Test«, der in diesen Fällen dazu führen müsste, die Kompensationen zu schaffen, behandelt. An dieser Stelle sei laut Pfennig entsprechend des Vorschlags der EU-Piratin Wert darauf zu legen, dass diese Vergütungsansprüche tatsächlich europaweit ausgestaltet würden und der Gesetzgebungskompetenz und damit der Willkür mancher Staaten entzogen würden.
Vor allem aber fehle dem Berichtsentwurf jeder Hinweis auf die notwendigen Anpassungen der Haftung von Providern an neue Gegebenheiten wie Daten- und Persönlichkeitsschutz. Daneben werde die Tatsache, dass Dienste wie» YouTube« und andere Dienste, die technische Voraussetzungen für massenhafte und bisher illegale Rechtsnutzung durch die Benutzer schafften, ohne dass Kompensationen entsprechend der Vergütung für legale private Vervielfältigung flössen, nicht erwähnt. Pfennig fordert daher Parlament und Kommission auf, hier klare Verhältnisse zu schaffen. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der Forderung von Julia Reda notwendig, die Zugänglichkeit von Content für »user generated content« oder gar wie von einigen Netzpolitikern gefordert, für das »remixen« zu ermöglichen.
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