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10.03.2016; 20:31 Uhr
Streit um Adblocker-Sperre auf »Bild.de«
Youtuber verklagt Axel-Springer-Verlag

Das LG Berlin hat sich mit der Frage zu befassen, ob ein auf Youtube veröffentlichtes Video zur Anleitung der Umgehung der »Bild.de«-Werbeblocker-Sperre eine Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG darstellt.

Wie »Golem« berichtet, geht ein abgemahnter Youtuber gegen den Axel-Springer-Verlag vor und will mit negativer Feststellungsklage die Behauptung untersagen lassen, er habe mit Hilfe einer Videoanleitung eine technische Schutzmaßnahme für urheberrechtlich geschützte Inhalte auf »Bild.de« umgangen. Nach der Abmahnung wurde das strittige Video umgehend von dem Youtube-Kanal entfernt. Eine Unterlassungserklärung hat der Youtuber jedoch nicht abgegeben. 

Im einem anderen Streit um die Adblocker-Sperre auf »Bild.de« mit der Adblock-Plus-Betreiberfirma Eyeo konnte der Axel-Springer-Verlag vor dem LG Hamburg einen Erfolg erzielen. Dort hat das Gericht der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 22. Oktober 2015 untersagt (Az.: 308 O 375/15), »im Forum ihrer Internetseite Programmcodes zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Website »Bild.de« ermögliche sollen.« 

Dokumente:

[IUM/ct]

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