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14.12.2017; 21:10 Uhr
EU-Staaten: Uneinigkeit in der Debatte um Leistungsschutzrecht
Nachrichtenagenturen solidarisieren sich mit Verlagen

Bei der Reform des Urheberrechts sind sich die EU-Mitgliedstaaten uneinig, ob und in welcher Form ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der estnischen EU-Ratspräsidentschaft vom 13. Dezember 2017 hervor.

Nach Ansicht der EU-Ratspräsidentschaft sollen die ungeklärten Fragen im sogenannten Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) behandelt werden, um eine »politische Richtungsentscheidung« (»political guidance«) herbeizuführen, meldet »Golem«. Ein Teil der Mitgliedstaaten stehe hinter dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission für ein 20-jähriges Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene (vgl. auch Meldung vom 14. September 2016), ein anderer Teil befürworte den Vorschlag der früheren Verhandlungsführerin im EU-Parlament, Therese Comodini Cachia, wonach den Verlagen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in ihrem Namen gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen (vgl. Meldung vom 9. März 2017). Ein politischer Kompromiss zwischen den beiden nochmals im Bericht der EU-Ratspräsidentschaft dargestellten Optionen sei schwer vorstellbar. 

Medienberichten zufolge haben sich neun europäische Nachrichtenagenturen mit einem gemeinsamen Appell europäischen Verlegern in der Debatte um das Leistungsschutzrecht angeschlossen. Der Appell richtet sich unter anderem gegen Google und Facebook, die sich nach Ansicht der Agenturen an ihren Medieninhalten bereicherten, indem sie sich »kostenlos der Inhalte bedienen und damit Milliarden an Werbeeinnahmen erzielen«.  

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