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29.07.2020; 18:29 Uhr
BKartA genehmigt Gründung von Gemeinschaftsunternehmen durch SZ und FAZ fusionsrechtlich
Kooperation auf Anzeigenmarkt muss jedoch noch nach Kartellverbot geprüft werden

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die geplante Kooperation von SZ und der FAZ auf dem Anzeigenmarkt fusionsrechtlich genehmigt. Das gab die Behörde heute in einer Pressemitteilung bekannt.

So sei die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmen fusionsrechtlich nicht zu beanstanden. Laut Andreas Mundt, Präsident des BKartA, stehe jedoch noch die Prüfung nach dem Kartellverbot aus. Hierzu warte man noch Stellungnahmen der Beteiligten ab. Es sei zu prüfen, ob durch die geplante Fusion eventuell auch Vorteile für den Verbraucher entstehen könnten.

Die beiden Verlage, welche für die obigen Zeitungen verantwortlich sind, wollen bezüglich ihres Anzeigenmarktes zukünftig kooperieren. Hintergrund ist, dass den Zeitungen auf dem Printmarkt zunehmend die Anzeigekunden fehlen, eine Entwicklung, die sich durch die Corona-Krise noch verstärkt hat.

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[IUM/th]

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