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04.11.2020; 10:19 Uhr
Bericht: BMWi hat weiterhin Bedenken an Urheberrechtsreform
Bagatellausnahme für nichtkommerzielle Nutzungen soll gestrichen werden

Wie das Portal heise online berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nach wie vor rechtliche Bedenken bezüglich einiger Regelungen der geplanten Urheberrechtsreform (vgl. Meldung vom 13. Oktober 2020). Dies soll aus einem Schreiben des BMWi an das Bundesjustizministerium (BMJV) hervorgehen, das dem Portal laut eigenen Angaben vorliege.

Konkret geht es einerseits um die sogenannte Bagatellausnahme für nichtkommerzielle Nutzungen in sozialen Medien, welche in dem neuen Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (UrhDaG) vorgesehen ist. Danach soll gemäß § 6 Abs. 1 UrhDaG-E u.a. die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken durch den Nutzer eines Diensteanbieters zu nicht kommerziellen Zwecken oder zur Erzielung nicht erheblicher Einnahmen bei bis zu 20 Sekunden je Film oder Tonspur und bei bis zu 1 000 Zeichen je eines Textes zulässig sein. Hiergegen wendet das BMWi laut heise online ein, dass in der EU-Urheberrechtslinie solch ein Eingriff jedoch nicht vorgesehen sei.

Auch möchte das Ministerium von Peter Altmaier, dass das BMJV den aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie übernommenen Begriff der "Pastiches" enger eingrenzt. Bislang versteht das Haus von Christine Lambrecht hierunter laut Gesetzesbegründung vielfältige Handlungsformen wie Remixe, Memes, GIFs, Mashups, Fan Art, Fan Fiction, Cover oder Sampling. Weiterer Streitpunkt ist laut dem Bericht schließlich die geplante Beteiligung der Urheber an Einnahmen der Verleger in Höhe von mindestens einem Drittel. Hier sehe das BMWi die Privatautonomie in Gefahr.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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