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24.11.2020; 10:48 Uhr
AVMD-Richtlinie: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
Verfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedsstaaten wegen verspäteter Umsetzung

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Montag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedsstaaten eingeleitet, da diese die neuen Vorschriften der AVMD-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Das hat die Kommission in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. 

Lediglich die Länder Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden hätten Umsetzungsmaßnahmen angezeigt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt, so die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung. Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, appelliert an die betroffenen Mitgliedsstaaten, die Vorschriften der Richtlinie "ohne weitere Verzögerungen umzusetzen, um ein sichereres, gerechteres und vielfältigeres Umfeld im Internet zu gewährleisten".

Die AVMD-Richtlinie wurde im November 2018 vom Ministerrat der Europäischen Union angenommen und enthält nicht mehr nur Regelungen für den klassischen Rundfunk, sondern erfasst auch Video-on-Demand und Video-Sharing-Plattformen wie "Netflix" oder "YouTube" (vgl. Meldung vom 13. November 2018).

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