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24.11.2020; 16:54 Uhr
Tweets von Ministerpräsident Weil zu NPD-Veranstaltung nicht zu beanstanden
Niedersächsischer Staatsgerichtshof weist Organstreitverfahren zurück

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof (Nied StGH) hat ein Organstreitverfahren des NPD-Landesverbandes gegen den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil zurückgewiesen (StGH 6/19).

Weil hatte im November 2019 in diversen Tweets auf der Plattform Twitter seinen Unmut über eine Versammlung der NPD kundgetan. Dort hatte der SPD-Politiker die Partei u.a. als rechtsextrem bezeichnet und Bürger dazu aufgerufen, sich der Versammlung entgegenzustellen. Der Landesverband der NPD sah in den Äußerungen sein Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt.

Dieser Argumentation ist der Nied StGH jedoch nicht gefolgt. Zwar seien die Tweets Äußerungen in amtlicher Eigenschaft, womit auch ein Eingriff in das Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Betrieb vorliege. Dieser Eingriff sei jedoch durch die Befugnis der Landesregierung zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gerechtfertigt. Es gehöre zur Amtspflicht des Ministerpräsidenten, sich schützend vor die freiheitliche Grundordnung zu stellen, weshalb vorliegend seine Neutralitätspflicht nur eingeschränkt Geltung habe. Konkret hatte Weil in seinen Tweets die Freiheit der Presse betont, da sich die Versammlung der NPD gegen den Journalisten Julian Feldmann richtete.

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