Gesetzesentwurf: BMJV will gegen kriminelle Online-Handelsplattformen vorgehen
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“ veröffentlicht.
Danach soll es künftig gemäß § 127 StGB-E strafbar sein, eine solche Plattform zu betreiben, um hier illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu ermöglichen.
Zeitgleich sollen auch effektivere Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden.
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