mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.01.2021; 18:09 Uhr
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Kirche
OVG Münster verneint Anspruch auf Auskunft zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln

Das OVG Münster hat entschieden, dass eine Journalistin keinen Anspruch auf Auskunft gegen das Erzbistum Köln bezüglich der Vermögensverwaltung durch das Bistum hat (15 A 3047/19).

Im konkreten Fall wollte die Journalistin wissen, wie das Erzbistum seine Einnahmen aus der Kirchensteuer konkret anlegt und wie hoch die Erträge sind. Bereits das VG Köln hatte die Klage in der ersten Instanz abgelehnt (6 K 1988/17).

Dem ist das OVG Münster nun in der Berufung gefolgt. Ein Anspruch aus § 4 Abs. 1 LPressG NRW auf Auskunft sei vorliegend nicht gegeben, da es sich beim Erzbistum Köln im vorliegenden Fall nicht um eine Behörde im Sinne des LPressG NRW handele. Die Verwaltung des eigenen Vermögens sei eine rein innerkirchliche Angelegenheit, womit in diesen Fällen die Kirche auch keine hoheitliche Aufgabe ausübe. Vielmehr falle dieser Bereich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Kirchen auf Selbstbestimmung. Daran ändere sich auch laut Pressemitteilung des Gerichts nichts aufgrund der Tatsache, dass die Einnahmen teilweise aus der Kirchensteuer stammen, wenngleich das Erzbistum in diesem Falle auch hoheitlich handele. Die Vermögensverwaltung sei vom Steuererhebungsverfahren strikt zu trennen.

Der Senat hat die Revision zum BVerwG nicht zugelassen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6523:

https://www.urheberrecht.org/news/6523/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.