Kabinett beschließt Urheberrechtsreform
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Reform des Urheberrechts beschlossen. Den entsprechenden Entwurf hat das Bundesjustizministerium (BMJV) am heutigen Tag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung handele es sich bei dem Vorhaben um "die umfangreichste Reform des Urheberrechts seit zwei Jahrzehnten [...]." Zentraler Aspekt der Gesetzesreform sei die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Sofern für ein hochgeladenes Werk keine Lizenz bestehe, müsse "die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an blockieren", so die Pressemitteilung der Bundesregierung weiter. Schließlich werde mit der Reform auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie eine Verlegerbeteiligung eingeführt.
Erste Reaktionen auf den Entwurf waren gemischt. So kritisierte beispielsweise der Verband Privater Medien (VAUNET) an dem Entwurf, er ignoriere "die Branchenrealitäten und beschreib[e] einen deutschen Sonderweg – zu Lasten der Rechteinhaber und zu Gunsten globaler Plattformen." Der Entwurf sehe "eine praxisferne Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen vor." Die Initiative Urheberrecht hingegen begrüßt laut eigenen Angaben den Regierungsentwurf. Der Entwurf sei "eine gute Grundlage für die weitere Diskussion", gleichwohl sehe man aber noch Verbesserungsbedarf. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. begrüßt in seiner Stellungnahme laut den Worten seines Vorsitzenden Alexander Skipis, "dass das Bundeskabinett endlich die wichtige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht [habe]" und hält gerade die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung für "überfällig". Gleichsam sehe man "stärkeren Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren [...] hinsichtlich der Ausgestaltung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen wie Youtube & Co."
Das Reformvorhaben ist unter den betroffenen Akteuren umstritten und auch innerhalb der Regierung bestand lange keine Einigkeit. Die Umsetzungsfrist läuft noch bis zum 7. Juni 2021.
Dokumente:
- Pressemitteilung der Bundesregierung vom 3. Februar 2021
- Entwurf der Bundesregierung vom 3. Februar 2021 (pdf)
- Analyse des Entwurfs bei LTO vom 3. Februar 2021
- Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vom 3. Februar 2021
- Stellungnahme der Initiative Urheberrecht vom 3. Februar 2021
- Stellungnahme von VAUNET vom 3. Februar 2021
Institutionen:
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