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23.02.2021; 18:11 Uhr
Pflichtexemplargesetz des Landes Berlin
Zukünftig auch rein digitale Veröffentlichungen erfasst

Der Berliner Senat hat den Entwurf zur Änderung des Berliner Pflichtexemplargesetzes beschlossen, wonach künftig auch lediglich digital veröffentlichte Werke von der dort geregelten Abgabepflicht erfasst werden sollen. Das hat die Berliner Senatskanzlei in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Damit soll der zunehmenden Bedeutung von Medienwerken Rechnung getragen werden, die alleine in digitaler Form erscheinen wie z.B. Netzpublikationen. Erfasst werden von der Regelung alle Veröffentlichungen, die in Berlin verlegt werden.

Die praktische Durchführung des Gesetzes soll laut Pressemitteilung noch in einer Rechtsverordnung genauer geregelt werden.

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[IUM/th]

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