AfD contra Innenministerien
Die AfD hat in zwei Verfahren vor Verwaltungsgerichten Entscheidungen gegen Äußerungen aus Innenministerien erstritten. Zunächst ging der Landesverband der Partei aus NRW vor dem VG Düsseldorf erfolgreich gegen eine Äußerung des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul vor (20 K 5100/19). Schließlich hatte die Bundespartei auch vor dem VG Berlin mit einem Eilantrag Erfolg gegen einen Tweet aus dem Bundesinnenministerium (BMI). In beiden Fällen ging es um die Frage, ob die Partei von öffentlichen Stellen als "Prüffall" bezeichnet werden darf.
In dem Düsseldorfer Verfahren wehrte sich der Landesverband gegen eine Äußerung Reuls, wonach der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz "den NRW-Landesverband der AfD in Zukunft ebenfalls als Prüffall" behandeln werde. Im Urteil des VG Düsseldorf, welches ohne mündliche Verhandlung erging, stellte das Gericht deshalb einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht der Partei aus Art. 21 GG fest. Für eine Rechtfertigung hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedürft, welche für die Bezeichnung als "Prüffall" jedoch fehle. Insbesondere ergebe sich diese gerade nicht aus dem Verfassungsschutzgesetz NRW.
Im Berliner Verfahren ging es um den Tweet eines Pressesprechers des BMI. "Bei objektivem Verständnis habe das BMI geäußert, dass es sich bei der Antragstellerin um einen Prüffall des Verfassungsschutzes handele", so das VG Berlin in seiner Pressemitteilung. Das Wort "Prüffall" wurde im Tweet jedoch nicht direkt verwendet. Auch hier führte das Gericht aus, dass es für diesbezügliche Äußerungen im Bundesrecht keine gesetzliche Grundlage gebe.
Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Dokumente:
- Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 24. Februar 2021
- Pressemitteilung des VG Berlin vom 24. Februar 2021
Institutionen:
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