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11.03.2021; 16:03 Uhr
„Clearingstelle Urheberrecht im Internet“
Verhaltenskodex zwischen Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber beschlossen

Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber haben eine sog. Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gegründet, die auf Grundlage eines gemeinsamen Verhaltenskodex nach eigenen Angaben gegen "strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten" vorgehen soll. 

Die CUII, die unter Vorsitz eines pensionierten Richters des BGH steht, soll demnach künftig eine Empfehlung abgeben, ob eine "strukturell urheberrechtsverletzende Webseite" vorliegt, woraufhin diese dann durch die Provider außergerichtlich gesperrt werden soll, soweit auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Bedenken anmeldet. Eine "strukturell urheberrechtsverletzende Webseite" soll dabei laut Angaben der Stelle immer dann vorliegen, sofern "deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet" sei. Dadurch soll laut Angaben der Initiative weiterer Schaden von der Kreativwirtschaft abgewendet werden und für die Provider endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. Mitglieder sind auf Anbieterseite u.a. die Telekom und Telefónica Germany, vonseiten der Rechteinhaber ist beispielsweise der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und der Bundesverband Musikindustrie e.V. vertreten.

Kritik an der CUII gab es auf der Seite netzpolitik.org von Markus Beckedahl, der in der Gründung der CUII die "Rückkehr der Netzsperren" sieht. Er gibt in dem Kommentar zu bedenken, "Netzsperren schaff[t]en mehr Probleme, als sie lösen". Das Bundeskartellamt erklärte, es habe gegen die getroffene Vereinbarung keinerlei Bedenken.

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