Urheberrechtsreform
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform dem Bundestag vorgelegt, der nun darüber abzustimmen hat. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundestags hervor.
Der Regierungsentwurf wurde Anfang Februar von der Bundesregierung beschlossen, nachdem in den vergangenen Monaten bereits mehrere Diskussionsentwürfe durch das BMJV veröffentlicht wurden (vgl. Meldung vom 3. Februar 2021).
Deutschland hat noch bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die dem Entwurf zugrunde liegenden EU-Urheberrechtsrichtlinien in nationales Recht umzusetzen.
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