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07.05.2021; 12:42 Uhr
NetzDG-Reform
Bundestag stimmt Änderung zu, Kritik von Verbänden und Opposition

Der Bundestag hat am gestrigen Tage dem Regierungsentwurf zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG, vgl. Meldung vom 15. April 2020) zugestimmt. Dadurch sollen Meldewege für justiziable Inhalte auf sozialen Netzwerken vereinfacht und insgesamt die Rechte der Nutzer gestärkt werden.

Schließlich sieht die Reform künftig ein "Gegenvorstellungsverfahren" vor, womit sich Nutzer künftig gegen eine Löschung von Inhalten zur Wehr setzen können, sofern sie damit nicht einverstanden sind. Kritik an der Reform kam von der Opposition und dem Digitalverband bitkom. Beck aktuell zitiert dessen Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder, mit den Worten, das neue Gesetz sei ein "praxisfernes bürokratisches Ungetüm".

Das NetzDG ist seit Oktober 2017 in Kraft und soll den Umgang mit Hasskriminalität auf Plattformen der sozialen Medien regeln. Kritiker des Gesetzes wenden ein, es eigne sich jedoch als Blaupause für totalitäre Regime zur Unterdrückung unliebsamer Inhalte (vgl. Meldung vom 14. April 2021).

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