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11.05.2021; 17:34 Uhr
Pflicht zur journalistischen Sorgfalt von Telemedien
Erstmals Ermittlungen von Medienanstalt

Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf den Evangelischen Pressedienst (epd) berichtet, hat die Landesmedienanstalt der Länder Berlin-Brandenburg (mabb) ein Verfahren gegen den YouTuber Ken Jebsen (KenFM) eingeleitet. Grund sei ein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten durch den Blogger, da er auf seiner Webseite unbelegte Behauptungen und Verschwörungstheorien verbreite.

Dies wäre eines der ersten Verfahren, das auf Grundlage des neuen § 19 MStV eröffnet wird. Die Norm verpflichtet Anbieter von Telemedien zur Einhaltung der "anerkannten journalistischen Grundsätzen". Zunächst habe die mabb den Blogger auf einige Verstöße hingewiesen, die daraufhin erfolgten Ergänzungen durch Jebsen seien der Medienanstalt aber nicht ausreichend gewesen. Laut Meldung habe Jebsen bis Mitte Mai nun Zeit, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben.

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