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14.05.2021; 11:44 Uhr
Glyphosat-Gutachten: OLG Köln bestätigt Vorinstanz
"Frag den Staat" durfte Gutachten veröffentlichen

Die Plattform Frag den Staat hat durch die Veröffentlichung eines Gutachtens zur Wirkung des Unkrautvernichters Glyphosat des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keine Urheberrechtsverletzung begangen. Das entschied laut LTO das OLG Köln am Mittwoch in der Berufungsinstanz (6 U 146/20). Das Urteil wurde mittlerweile von Frag den Staat veröffentlicht.

Schon in der Vorinstanz hatte das LG Köln entschieden, dass die Behörde durch die Veröffentlichung keine Urheberrechtsverletzung geltend machen könne (vgl. Meldung vom 12. November 2020). Laut OLG Köln sei das Gutachten bzw. dessen streitgegenständliche Zusammenfassung ein amtliches Werk im Sinne von § 5 Abs. 2 UrhG. Im Übrigen könne sich Frag den Staat aber auch auf die Schranke des § 50 UrhG berufen. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

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[IUM/th]

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