BGH entscheidet zu "jameda"
Der BGH hat in den beiden Verfahren zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals entschieden und die Revision der klagenden Ärztinnen zurückgewiesen (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
In der Sache geht es um die Frage, inwieweit der Betrieb eines Bewertungsportals nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zulässig ist, sofern die bewerteten Personen dem nicht zugestimmt haben (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2021).
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6715:
https://www.urheberrecht.org/news/6715/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.