mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.11.2021; 18:02 Uhr
Rundfunklizenz für 24-stündiges Volksmusikprogramm abgelehnt
VG Kassel verneint Anspruch auf Zulassung zu Rundfunk auch aufgrund Äußerungen des Geschäftsführers

Das VG Kassel hat eine Klage gegen die Ablehnung der Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines privaten Rundfunkprogramms in Hessen abgewiesen (1 K 677/20.KS). Das hat das Gericht am heutigen Tag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Die Klägerin beantragte eine Rundfunkzulassung in Hessen für ein 24-stündiges Volksmusikprogramm, welches stündlich durch einen Nachrichtenteil unterbrochen werden sollte. Aufgrund mangelnder rundfunkrechtlicher Zuverlässigkeit nach dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG) lehnte die zuständige Behörde den Antrag ab.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte nun vor dem VG Kassel keinen Erfolg. Zwar fehle es der Klage laut Gericht nicht am notwendigen Rechtsschutzinteresse, auch wenn derzeit keine freien DAB+-Frequenzen verfügbar seien, da bei erteilter Zulassung die Bewerbung auf eine freiwerdende Frequenz möglich sei. Jedoch könne der durch die Klägerin vorgelegte Finanzierungsplan nicht ausreichend Gewähr für ein regelmäßiges Rundfunkprogramm bieten. Insbesondere "sei nicht ersichtlich, auf welche Art und Weise die Klägerin die Höhe der Werbeeinnahmen ermittelt habe".

Im Übrigen würden laut Gerichtsmitteilung Äußerungen, die der Geschäftsführer der Klägerin in der Vergangenheit getätigt hatte, dagegen sprechen, dass dieser künftig die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer achten werde. Vielmehr seien diese Äußerungen, so das Gericht weiter, nicht mit den Programmgrundsätzen vereinbar.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6745:

https://www.urheberrecht.org/news/6745/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.